Teilnahmebedingungen

Dabei sein können alle, welche die obligatorische Schulzeit absolviert haben, d.h., in der Regel ab 16 Jahren und älter (bei Minderjährigen in Absprache mit den Erziehungsverantwortlichen). Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Jüngere ab der Oberstufe zugelassen werden. Siehe dazu unter Time-Out.

 

Eintritt ist jederzeit möglich. Austritte sind mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende eines jeden Kalendermonates möglich. Maximal kann am Zukunftsjahr ein Jahr lang teilgenommen werden.


Wer dabei sein möchte, verpflichtet sich Termine und Vereinbarungen einzuhalten und zunehmend Eigenverantwortung zu übernehmen.